Geschäftsordnung Gemeinde Drage
Beratung über die Aktualität, Vollständigkeit und rechtliche Klarheit der
Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Drage
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Ratsmitglieder,
im Namen der Fraktion Freie Wähler im Rat der Gemeinde Drage beantrage ich, den
nachfolgenden Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten geeigneten
Ratssitzung zu setzen:
Beratung über die Aktualität, Vollständigkeit und rechtliche Klarheit der geltenden
Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Drage
Antrag
Der Rat der Gemeinde Drage möge über die Aktualität und Vollständigkeit der geltenden
Geschäftsordnung sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Drage beraten.
Die Fraktion Freie Wähler beantragt weiterhin, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob beide
Regelwerke noch den aktuellen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dem
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), entsprechen und ob
Geschäftsordnung und Hauptsatzung inhaltlich widerspruchsfrei aufeinander abgestimmt sind.
Sofern sich im Rahmen der Beratung ein Änderungsbedarf ergibt, sollte eine entsprechende
Überarbeitung vorbereitet und dem Rat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Aus Sicht der Fraktion sollten insbesondere folgende Punkte beraten und geprüft
werden:
1. Geltungsbereich der Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung trägt den Titel „Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Drage“. Im
Eingangstext wird jedoch ausgeführt, dass sie für den Rat, den Verwaltungsausschuss und die
Ratsausschüsse beschlossen wurde. Dieser unterschiedliche Sprachgebrauch sollte aufgeklärt
und eindeutig gefasst werden.
2. Regelungen für Fachausschüsse/Ratsausschüsse
Die Geschäftsordnung enthält für Fachausschüsse bislang nur eine sehr knappe
Verweisungsregelung. Es sollte beraten werden, ob die Regelungen für Ausschusssitzungen
ausreichend klar sind, insbesondere zu Einberufung, Tagesordnung, Öffentlichkeit,
Sitzungsleitung, Rede- und Stimmrechten, Niederschrift, Abstimmung und Sitzungsordnung.
3. Abstimmung mit der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung enthält eine Regelung zur Veröffentlichung von Zeit, Ort und Tagesordnung
öffentlicher Rats- und Ausschusssitzungen. Dies spricht dafür, Geschäftsordnung und
Hauptsatzung gemeinsam zu betrachten und sicherzustellen, dass beide Regelwerke
dieselben Begriffe verwenden und praktisch zusammenpassen
4. Aktualität der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Drage stammt aus dem Jahr 2012. Es sollte geprüft werden,
ob sie noch dem aktuellen Stand des NKomVG, der heutigen Verwaltungspraxis und den
tatsächlichen Abläufen in der Gemeinde entspricht.
5. Bekanntmachung und Veröffentlichung
Die Hauptsatzung regelt Bekanntmachungen über Aushangkästen und enthält besondere
Regelungen für öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen. Es sollte geprüft werden, ob diese
Regelungen noch der tatsächlichen Bekanntmachungspraxis entsprechen und ob etwaige
digitale Veröffentlichungen hinreichend abgebildet sind.
6. Wertgrenzen und Ratszuständigkeit in der Hauptsatzung
In § 3 der Hauptsatzung sind Wertgrenzen für bestimmte Rechtsgeschäfte sowie für Verträge
der Gemeinde mit Ratsmitgliedern geregelt. Diese Wertgrenzen stammen aus der
Hauptsatzung von 2012 und sollten auf Aktualität, Praxistauglichkeit und Transparenz überprüft
werden. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob die Beträge von 10.000 Euro bzw. 3.000
Euro noch zeitgemäß sind, ob die gesetzlichen Verweise auf § 58 Abs. 1 NKomVG noch
zutreffend sind und ob die Regelungen mit der Praxis und den Regelungen anderer
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbmarsch vergleichbar sind.
7. Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Die Geschäftsordnung enthält eine Regelung zu Tonaufzeichnungen durch Dritte. In der
Hauptsatzung findet sich nach der vorliegenden Fassung jedoch keine ausdrückliche Regelung
zu Bild-, Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen. Dieser Punkt sollte mit Blick auf §
64 NKomVG rechtlich überprüft und zwischen Hauptsatzung und Geschäftsordnung
abgestimmt werden.
8. Tagesordnung und Erweiterung der Tagesordnung
Die Regelungen zur Tagesordnung sollten rechtlich und sprachlich überprüft werden. Dabei
sollte insbesondere klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen die Tagesordnung
erweitert werden kann und welche Mehrheit hierfür erforderlich ist.
9. Beschlussfähigkeit, Abstimmung und Wahlen
Es sollte geprüft werden, ob die Geschäftsordnung die gesetzlichen Vorgaben zur
Beschlussfähigkeit, zur Abstimmung und zu Wahlen vollständig und eindeutig abbildet oder ob
ergänzende Klarstellungen sinnvoll sind. Dies betrifft insbesondere Wahlen von Personen in
kommunale Ämter, Funktionen, Gremien oder Vertretungen.
10. Niederschrift / Protokoll
Die Regelung zur Niederschrift sollte daraufhin überprüft werden, ob alle wesentlichen Inhalte,
insbesondere Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse sowie mögliche Erklärungen
zum Abstimmungsverhalten, ausreichend klar geregelt sind.
11. Redaktionelle Fehler und einheitliche Begriffe
In der Geschäftsordnung sind redaktionelle Unstimmigkeiten erkennbar, unter anderem eine
fehlerhafte Absatznummerierung in § 2. Darüber hinaus sollten Begriffe wie Rat,
Ratsmitglieder, Ratsausschüsse, Fachausschüsse, Ausschüsse und Verwaltungsausschuss
einheitlich und rechtlich zutreffend verwendet werden
Begründung
Eine Geschäftsordnung und eine Hauptsatzung bilden wesentliche Grundlagen für die Arbeit
des Rates, des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse. Sie sollten deshalb klar, aktuell,
vollständig und widerspruchsfrei formuliert sein.
Aus Sicht der Fraktion Freie Wähler bestehen mehrere Anhaltspunkte dafür, dass die
geltenden Regelwerke überprüft werden sollten. Dies betrifft insbesondere den uneinheitlichen
Geltungsbereich der Geschäftsordnung, die nur knappen Regelungen für
Fachausschüsse/Ratsausschüsse, die Aktualität der Hauptsatzung aus dem Jahr 2012, die
dort festgelegten Wertgrenzen und Ratszuständigkeiten sowie die Abstimmung beider
Regelwerke mit dem aktuellen NKomVG.
Eine Geschäftsordnung sollte dabei nicht nur rechtlich zutreffend sein, sondern auch als
verständlicher Leitfaden für die praktische Arbeit im Rat und in den Fachausschüssen dienen.
Rats- und Ausschusssitzungen sind zentrale Bestandteile der kommunalpolitischen
Willensbildung und keine bloßen Formalitäten. Ein klar geregelter, professioneller und
transparenter Sitzungsablauf zeigt die Bedeutung der Kommunalpolitik und stärkt das
Vertrauen in die Arbeit der gemeindlichen Gremien.
Die Geschäftsordnung sollte daher nachvollziehbar aufzeigen, wie Sitzungen ablaufen, welche
Rechte und Pflichten Ratsmitglieder, Ausschussmitglieder, Verwaltung und Öffentlichkeit haben
und welche Verfahrensregeln bei Beratung, Beschlussfassung, Abstimmungen, Wahlen und
Niederschriften gelten.
Ziel des Antrags ist nicht, einzelne Regelungen vorab abschließend zu bewerten, sondern eine
sachliche Beratung darüber zu ermöglichen, ob eine rechtliche und redaktionelle Überarbeitung
angezeigt ist. Eine solche Prüfung dient der Rechtssicherheit, der Transparenz, einem
professionellen Auftreten der gemeindlichen Gremien und der Vermeidung von
Verfahrensunsicherheiten in der kommunalen Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Stoffregen
Fraktionsvorsitzender
Freie Wähler im Rat der Gemeinde Drage
Antrag_Geschaeftsordnung_Hauptsatzung_FW_Drage
