⏯ Ulf Riek zum Thema Erstwählerstimmen

„Daten der Erstwähler kaufen“ – ist ein Thema, mit dem sich jede Partei und Wählergemeinschaft zum Wahlkampf hin auseinandersetzt.

Wir Freien Wähler haben hierzu eine eigene Meinung:

Immer wenn es um personenbezogene Daten geht, greift der Datenschutz. Das Bundesmeldegesetz regelt im Paragraph 50 Absatz 1, dass Einwohnermeldeämter die dort hinterlegten Daten beispielsweise an Parteien weitergeben dürfen. Das geht aber nur in einem festgelegten Zeitrahmen. Möchte man das nicht, so muss man Widerspruch bei der jeweiligen Meldebehörde einreichen. Formulare hierfür gibt es bei den Landesämtern für Datenschutz.

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