Gruppe Grüne/Freie Wähler/Piraten – Antrag Leitbild

FREIE WÄHLERgemeinschaft - Elbmarsch e.V.

Dörte Land
Gruppe Grüne/FREIE WÄHLER/Piraten im Rat der Samtgemeinde Elbmarsch

SGB Rolf Roth
Rathaus
Elbuferstraße 98
21436 Marschacht

Drage, 20.03.2014

Leitbild für die künftige Entwicklung der Samtgemeinde und Moratorium

Sehr geehrter Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth,

wir beantragen

  1. Die Samtgemeinde Elbmarsch richtet eine Arbeitsgruppe ein, mit dem Ziel, ein übergeordnetes Leitbild für die zukünftige Entwicklung der Elbmarsch zu entwickeln. Ergebnis kann auch die Beauftragung eines Planungsbüros sein. In diesem Fall sollen klare Vorgaben definiert werden.
    Im Einzelnen betrifft dies die Entwicklung in den Bereichen:

    • Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft
    • Versorgungs-Infrastruktur (Handel, Ärzte, …)
    • Verkehr, ÖPNV
    • Natur, Tourismus

    Die Arbeitsgruppe soll bestehen aus dem Samtgemeindebürgermeister und jeweils zwei Mitgliedern der Fraktionen und der Gruppe.

  2. Der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch beschließt ein Moratorium, so lange keine neuen Baugebiete auszuweisen bzw. entsprechende Flächennutzungsplanänderungen vorzunehmen, bis ein übergeordnetes Leitbild oder eine andere abgestimmte Entwicklungsplanung vorliegt. Dies betrifft auch bereits beantragte neue Baugebiete.

Begründung:

Im Zuge der Diskussionen um das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) wurde bereits vor einem Jahr deutlich, dass in der Elbmarsch eine klare Vorstellung zur weiteren Entwicklung fehlt.

Grundlage der Entwicklung der letzten Jahre war, wenn überhaupt, die Städtebauliche Entwicklungsplanung der Samtgemeinde von 1994. Diese war für die Jahre bis 2012 angelegt. Bei der Wohnbebauung hat man sich darin in den letzten Jahren an den Maximalzielen orientiert und auch diese wurden noch übertroffen. Besonders deutlich war diese Entwicklung in der Gemeinde Drage, wo sich die Wohn- und Mischflächen zwischen 1994 und 2012 mehr als verdoppelt haben.

Im April 2013 trafen sich anlässlich der RROP-Diskussion Vertreter aller Gruppen und Fraktionen der Samtgemeinde, um einen Kompromiss für eine Stellungnahme zu erarbeiten. Dabei wurde zur Entwicklung vereinbart, dass dieses Ziel nicht durch den Landkreis vorgegeben werden soll, sondern innerhalb der Elbmarsch ein klares, übergeordnetes Ziel vereinbart werden soll, wobei ein mögliches Ziel eine Neuausweisung von Baugebieten in der Größenordnung von 5 % innerhalb von 10 Jahren sein könnte.

Dabei ist es bisher geblieben, eine klare Vereinbarung, geschweige denn ein Leitbild, gibt es bisher nicht. Allerdings hat seitdem ein Diskurs zwischen Teilen der Politik und interessierten Bürgern begonnen.

Trotz fehlender gemeinsamer Zielvorstellungen wurden inzwischen Anträge für umfangreiche neue Ausweisungen von Baugebieten in der Gemeinde Drage gestellt und es ist abzusehen, dass dies nicht die letzten Anträge von Gemeinden gewesen sein werden.

Gegen diese Entwicklung gibt es inzwischen deutlichen Widerstand von großen Teilen der Bevölkerung und bei der letzten Ratssitzung wurden dem Samtgemeindebürgermeister mehr als 700 Unterschriften gegen die „Bauwut in der Elbmarsch“ überreicht.

Wir nehmen dieses Stimmungsbild sehr ernst, zumal sich dieses auch mit vielen anderen Äußerungen deckt. Wir sind der Meinung, dass hier erst einmal ein Leitbild, also eine klare Vorstellung zur langfristigen weiteren Entwicklung, formuliert werden muss, BEVOR neue Baugebiete ausgewiesen werden. Dies wird konterkariert, wenn parallel weiterhin neue Baugebiete ausgewiesen und somit Tatsachen geschaffen werden, obwohl diese Entwicklung womöglich gar nicht mehr in diesem Umfang gewollt ist.

Wir meinen, dass für eine Entwicklung die Samtgemeinde übergeordnet betrachtet werden muss und die Entwicklung nicht, wie bisher, allein durch die Gemeinden entschieden wird. Wichtig ist ein Leitbild für die Samtgemeinde, aus dem sich die Entwicklung in den Gliedgemeinden ableitet.

Pressemitteilung

Facebooktwitterlinkedininstagramflickrfoursquaremail

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert