Keine A 21 durch die Elbmarsch
Der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch beschließt folgende Resolution:
Keine A 21 durch die Elbmarsch
Der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch lehnt den Bau der Autobahn 21 durch die Elbmarsch ab und spricht sich gegen eine Heraufstufung der geplanten A 21 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aus.
Die negativen Folgen durch den Bau der geplanten Autobahn sind für die Bevölkerung nicht hinnehmbar.
Die momentane Lärmbelästigung durch die Bundesstraße 404 würde durch die Zunahme des Verkehrs unerträglich werden, so dass die Lebensqualität in unmittelbarer und mittelbarer Nähe der Trasse nicht mehr vorhanden ist.
Die Verbindung in Richtung Geesthacht wird durch den Bau der A 21 unterbrochen. Fußgänger, Fahrradfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge können nicht mehr nach Geesthacht gelangen.
Der Bau einer Autobahn beeinträchtigt massiv Flora und Fauna und die Lebensqualität der in der Elbmarsch lebenden Menschen.
Die Attraktivität der Elbmarsch als Wohn- und Naherholungsgebiet würde ebenfalls grundlegend beeinträchtigt.
Da viele Bewohner der Elbmarsch nach Hamburg zur Arbeit pendeln, muss gewährleistet werden, dass eine Straßenverbindung über die Elbe bestehen bleibt.
Flankierende Lärmschutzmaßnahmen an der B 404 zum Schutz der Bevölkerung sollten unbedingt umgesetzt werden und eine höhenungleiche Anbindung der B404 / A 25 in Escheburg sollte erfolgen.
Gleichzeitig sollte der Personen- und Güterverkehr mehr auf die Schiene verlagert und das Potential der Wasserstraßen sollte stärker genutzt werden.
Der Neu- und Ausbau neuer Schienenstrecken soll geprüft werden, zum Beispiel die derzeit in der Machbarkeitsstudienphase befindlichen S-Bahnstrecken Hamburg – Winsen /L. – Lüneburg und Hamburg – Tostedt sowie eine S-Bahnverbindung Hamburg – Bergedorf – Geesthacht – Lauenburg. Außerdem regen wir an, die Einrichtung einer S-Bahn-Verbindung im Osten von Hamburg von Hamburg-Bergedorf über Geesthacht und die Elbmarsch nach Lüneburg zu zu prüfen.
Insgesamt setzen wir uns für eine stärkere Abstimmung zwischen Bund und Ländern mit Ausgleich von finanziellen Mitteln bei der Umsetzung von Verkehrsprojekten ein.
Diese sollten stärker Länder- und Landkreisübergreifend abgestimmt werden und die Stärken aller Verkehrsformen (inklusive des Öffentlichen Personen Nahverkehrs) genutzt und vernetzt werden.