Redeskript zum RROP2025

Ulf Riek
Tespe, 23.09.2014

Redeskript zur Samtgemeinderatssitzung am 23.09.2014
zum RROP2025. Antrag gegen die Ausweisung der Windvorrangflächen EL_16 und EL_17 in der Gemeinde Tespe

Ich zitiere aus dem Beschluss der Räte: Ziele für eine Energiewende in der Elbmarsch vom 13.11.2012 „ Neue Standorte von Windkraftanlagen sind so zu planen, dass Konflikte mit der Wohnbebauung ausgeschlossen werden können und dass die Auswirkungen auf das Vogelflug- und Rastverhalten berücksichtigt werden.“

Die Einhaltung dieser erklärten Ziele sehe ich bei den geplanten Windvorrangflächen EL_16 und EL_17 in der Gemeinde Tespe nicht.

Beginnen wir mit den Vögeln, Sie haben in unserer Gesellschaft offensichtlich mittlerweile einen höheren Stellenwert als die Menschen.
Der Weißstorch war im letzten Jahr auf der Grünen Woche in Berlin für die Leader Region ACHTERN ELBE DIEK, wozu auch die Samtgemeinde Elbmarsch gehört, der große Werbeträger. Gerade im Bereich der Fläche EL_16 ist dieser Vogel in diesem Sommer in großer Anzahl zu beobachten gewesen. und das, obwohl die Ausgleichsfläche, die zum Teil von der Windvorrangfläche EL_16 umschlossen ist und dem Weißstorch als Nahrungshabbitat dienen soll, noch nicht angelegt ist.
Wie erklärt es sich überhaupt, dass der Landkreis Flächen als geeignete Windvorrangflächen ausweist, die eine Ausgleichsfläche derart umschliessen? Diese Frage wird mir hier sicher niemand beantworten können. Auch die Frage, warum der Landkreis Harburg die Windvorrangfläche EL_17 ausweist, obwohl doch bekannt ist, dass dort der Rotmilan lebt?

Bis vor einigen Jahren konnte man im Bereich der Fläche EL_16 auch immer andere Vögel, wie z.B. Schwäne beobachten. Im Zeitalter der Biogasanlagen mit den damit verbundenen Mais-Monokulturen zieht sich dieser Vogel zurück, da er andere Kulturpflanzen als den Mais als Nahrung bevorzugt.

Zu den Menschen:
Der Unmut der Bevölkerung hat sich auf der gut besuchten Veranstaltung der Bürgerinitiative Windpark Tespe, kurz der BIWITE gezeigt und mehr als 1200 Unterschriften dokumentieren klar den Bürgerwillen in Tespe, dass auf den Windenergie-Potentialflächen keine Windkraftanlagen aufgebaut werden sollen.
In der Mitte der Gemeinde Tespe in dieser engen Bebauung einen Windpark mit Windkraftanlagen unbegrenzter Höhe bauen zu wollen halte ich für ein bedenkliches Vorhaben mit unabsehbaren Folgen. Auch die Argumentation, dass die derzeit gültige Schallschutzrichtlinie eingehalten wird, ist nicht wirklich aussagekräftig, da sich die Entfernungsregelungen zur Wohnbebauung in der Bundesrepublik bereits in der Diskussion befinden und die Abstände durchaus größer werden sollen. In Bayern spricht man z.B. von 10*h, das bedeutet bei 200 m hohen Windkraftanlagen einen Abstand von 2000 m zur Wohnbebauung. Für die Windvorrangfläche EL_16 wäre schon eine geringe Erhöhung der Abstandsregeln das KO Kriterium.

Internationale Abstandsregeln sind bereits etwas strenger z.B. fordert die WHO 2000 m zur Bebauung, die USA haben 2500 m als Mindestabstand und in England sind es 3000m bei Windkraftanlagen mit einer Höhe > 150 m.
Aus der Anwendung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ergibt sich ein Grenzwert von 35dBA bei einem reinen Wohngebiet. Handelt es sich aber um ein Dorfgebiet/Mischgebiet sind bis zu 45dBA nächtlichen Schall zu akzeptieren. Das verstehe ich in Bezug auf Windkraftanlagen nicht, schließlich handelt es sich bei einem Windpark um eine Dauerlärmquelle und in der Nacht wollen doch alle entspannt schlafen können. Ich denke in diesem Punkt ist ebenfalls Handlungsbedarf das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm zu novellieren.

Die Gemeinde Tespe ist seit Anfang der 90ziger Jahre in der gesamten Bundesrepublik durch das weltweit höchste erfasste Kinder Leukämiecluster bekannt, dessen Ursache nicht geklärt wurde. Da jedoch zwei kerntechnische Anlagen in unmittelbarer Nähe betrieben wurden, liegt die Vermutung nahe, das diese Anlagen im Zusammenhang mit den Erkrankungen stehen.

Dürfen die Bürger der Gemeinde Tespe, den noch nicht abschließend erforschten Gesundheitsrisiken, die z.B. vom Infraschall ausgehen, ausgesetzt werden?
Es gibt Forschungen, die klar belegen, dass durch Infraschall enorme körperliche Belastungen bis hin zu schwersten Erkrankungen auftreten können.
Das Robert-Koch-Institut bezeichnet Belästigungen durch tieffrequenten Schall als ernst zu nehmendes Problem, das nach Auffassung von verschiedenen Wissenschaftlern bisher von den Behörden unterschätzt wird und nicht mit entsprechenenden Methoden erhoben wird.

Für Leute, die fernab von Windkraftanlagen leben, ist es sehr einfach zu sagen „die müssen ertragen werden“ Sie sollten vielleicht mal mit Menschen sprechen, die im Umkreis von Windparks leben und dann ihre Entscheidungen treffen. Es reicht nicht sich einmal neben eine Windkraftanlage zu stellen und festzustellen „so laut ist das gar nicht“ !

Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren den Windvorrangflächen EL_16 und EL_17 in der Samtgemeinde Elbmarsch auf dem Gebiet der Gemeinde Tespe zuzustimmen.

Antrag:
Ich beantrage, unabhängig zur ausgearbeiteten gemeinsamen Stellungnahme, dass der Samtgemeinderat, die im Entwurf des RROP2025 unter Punkt 4.2.3 Windenergie ausgewiesenen Potentialflächen EL_16 und EL_17 auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch in der Gemeinde Tespe ablehnt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Quellen:
Foto: Leader Region Achtern Elbe DIEK auf der Grünen Woche in Berlin:
https://www.landkreis-harburg.de/portal/meldungen/-gemeinsam-sind-wir-staerker–901000104-20100.html
Leukämiecluster:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leukämiecluster_Elbmarsch
TA_Lärm:
http://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm
https://www.openpetition.de/petition/online/mindestabstand-von-windkraftraeder-zur-wohnbebauung

Pressemitteilung

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