Abwasseranlagen in Baugebieten
Tespe, 27.11.2020
Antrag an die Samtgemeinde Elbmarsch, die Erschließung von Baugebieten mit den jeweiligen Erschließungsträgern vertraglich so zu regeln, dass der Samtgemeinde in dem Baugebiet keine Kosten durch die Erstellung des Kanals entstehen
Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,
die Fraktion Freie Wähler im Rat der Samtgemeinde Elbmarsch stellt den Antrag, die Erschließung von Baugebieten in Bezug auf die Abwasseranlagen durch öffentlich-rechtliche Verträge bzw. städtebauliche Verträge so zu vereinbaren, dass der jeweiligen Erschließungsträger die Abwasseranlagen auf seine Kosten erstellt und nach Erstellung an die Samtgemeinde übergibt.
Begründung
Das Abwasserwerk mit seinen Anlagen soll möglichst kostendeckend betrieben werden, damit es nicht, wie in der Vergangenheit, zu einer deutlichen Unterdeckung bei der Erstellung von neuen Anlagenteilen im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Elbmarsch kommt.
Der jeweilige Erschließungsträger hat die Möglichkeit die Kosten für die Erstellung der Abwasseranlagen auf dem Gebiet des jeweiligen Baugebietes in die Kalkulation des Baulandpreises einfließen zu lassen, um die Erstellung der Anlagen durch den Baulandpreis decken zu können. Dem Druck, die Abwassergebühren ständig nach oben zu korrigieren, sollte damit entgegen gewirkt werden.