Gruppe Grüne/Freie Wähler/Piraten – Raumordnungsprogramm und Landschaftsrahmenplan

FREIE WÄHLERgemeinschaft - Elbmarsch e.V.

Christoph Meyn Marschacht, 11.09.2012
Sprecher Gruppe Grüne/FW/Piraten
Elbuferstr. 122
21436 Marschacht

An die

Samtgemeinde Elbmarsch

Samtgemeindebürgermeister Rolf Roth

Stellungnahme der Gruppe Grüne/Frei Wähler/Piraten zum Entwurf des regionalen Raumordnungsprogramms und des Landschaftsrahmenplans

Sehr geehrter Herr Roth,

zum Regionalen Raumordnungsprogramm und zum Landschaftsrahmenplan nehmen wir wie folgt Stellung:

Siedlungsentwicklung
Wir stimmen dem im RROP enthaltenen Ansatz zu, die Wohnungsansiedlung auf die Regionen entlang der Schienenachsen zu konzentrieren und die Elbmarsch nicht als Wachstumsregion anzusehen.

Wir halten daher in den drei Mitgliedsgemeinden ein deutlich langsameres Wachstum als in den letzten Jahren für sinnvoll. Das bedeutet für uns in erster Linie eine Lückenbebauung und nur in Ausnahmefällen die Ausweisung neuer kleinerer Wohnbaugebiete. Dabei müssen die Gemeinden differenziert betrachtet werden. Während Tespe noch einen gewissen Zuwachs verkraften kann, erscheint uns in der Gemeinde Drage die Grenze dessen, was sinnvoll ist, bereits überschritten. Hier sollte zunächst keine stärkere Neubebauung entstehen.

Auch scheint es unserer Auffassung nach sinnvoll, Marschacht aufgrund seiner zentralen Lage als Grundzentrum in der Elbmarsch zu definieren. Dies entspricht der bisherigen Entwicklung, bei der sich Marschacht als zentraler Ort herauskristallisiert hat, in dem sich schon jetzt ein Großteil der Infrastruktur befindet. Aufgrund der dezentralen Struktur der Elbmarsch sollte allerdings darauf geachtet werden, dass auch in den anderen Ortschaften eine Grundversorgung sichergestellt ist.

Vorranggebiete Natura 2000
Die Vorranggebiete Natura, wie sie im Landschaftsrahmenplan aufgeführt sind, sind sinnvoll und sollten im RROP berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist das neu entstandene wertvolle Biotop im Bereich des Kleientnahmegebiets in der Drager Feldmark. Dieses sollte auf jeden Fall erhalten bleiben und geschützt werden.

Windkraft
Auf der anderen Seite sehen wir auch die Verantwortung, den Wandel hin zu einer Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien zu unterstützen. Daher soll auch in der Elbmarsch, in Einklang mit den Belangen des Naturschutzes, der Ausbau der Windenergie vorangetrieben werden. Dies wird auf der Windpotenzialkarte deutlich, auf der für die Elbmarsch die landkreisweit höchsten Werte dargestellt sind. Hier ist es sinnvoll, dass der Landkreis die Gemeinden bei dem Vorhaben unterstützt, geeignete Flächen zu suchen.

Wir sind der Auffassung, dass sich geeignete Flächen für WEA entwickeln lassen, ohne mit dem Natur- und Artenschutz zu kollidieren. Das im Landschaftsrahmenplan für die Elbmarsch entwickelte Leitbild, wonach die Landschaft weitgehend frei bleiben soll von vertikalen Strukturen wie zum Beispiel Windrädern, sehen wir kritisch. Wir befürchten, dass daraus ein generelles „Verbot“ von WEA abgeleitet werden könnte. Dem gilt es vorzubeugen, indem in der geplanten Stellungnahme der Samtgemeinde explizit darauf hingewiesen werden sollte, dass Windkraftgebiete und Artenschutz sich nicht zwangsläufig widersprechen müssen.

Erholung und Tourismus
Wir bitten um Erläuterungen zum Unterschied zwischen Standorten für Erholung und solchen für Tourismus. Wichtig ist, den Ausbau des Elberadweges durch die Elbmarsch voranzubringen. Dies betrifft gerade auch die außendeichige Unterführung unter der Elbbrücke in Rönne.

Verkehrsentwicklung
Wir gehen davon aus, dass aus ökologischen Notwendigkeiten und mehr noch aufgrund der zukünftig zu erwartenden hohen und stetig weiter steigenden Öl- und Gaspreise, der Individualverkehr zugunsten des ÖPNV zurückgehen wird. Eine künftige Raumordnungsplanung muss diesem Umstand Rechnung tragen. Aus diesem Grund sollte das RROP noch stärker darauf ausgelegt sein, die Wasserstraßen und den Schienenverkehr auszubauen.
Schiffsverkehr
Für die Schifffahrt heißt das, dass die Elbe und der Elbeseitenkanal für die heute üblichen und in Zukunft zu erwartenden Binnenschiffe ausgelegt sein müssen. Das Schiffshebewerk in Scharnebeck muss so ausgebaut oder durch eine Schleuse ersetzt werden, dass der Elbeseitenkanal mit modernen Binnenschiffen der nächsten und übernächsten Generation befahren werden kann. Dies soll mit dem Ziel geschehen, den Güterverkehr aus dem Hamburger Hafen und der Industrieregion östlich Hannovers vor allem über diesen Verkehrsweg zu lenken.

Die geplante Elbvertiefung lehnen wir ab. Diese dient einseitig dem wirtschaftlichen Vorteil
einzelner Wirtschaftszweige in Hamburg. Sehr viel sinnvoller ist es, den weiteren Ausbau des
Standortes Wilhelmshaven als Überseehafen zu unterstützen. Die prognostizierten Folgen der
Elbvertiefung wie zum Beispiel höher auflaufende Sturmfluten und die damit verbundenen
weiteren künftigen Deichsicherungsmaßnahmen sowie die Versalzung der Unterelbe im Bereich
des Alten Lands sind durch an anderer Stelle erreichte wirtschaftlichen Vorteile nicht zu
rechtfertigen. Darum fordern wir, die Elbvertiefung nicht in das RROP aufzunehmen.
Voraussichtlich werden auch schon bald abermals größere Schiffe nach derselben Logik eine
erneute Elbvertiefung nötig machen usw.
Schienenverkehr
S-Bahn Hamburg – Winsen – Lüneburg
Beim Schienenverkehr fordern wir einen in die Zukunft schauenden Ausbau. Aufgrund der Preisentwicklung beim Benzin, die in Zukunft noch viel dramatischer nach oben gehen wird, muss davon ausgegangen werden, dass die Verbindung auf der Achse (Uelzen –) Lüneburg –
Winsen – Hamburg schon in naher Zukunft sehr viel stärker genutzt wird als dies bislang der
Fall ist – eine Entwicklung, die auch ökologisch sinnvoll ist.
Dies betrifft auch die Pendlerströme aus dem westlichen Teil der Elbmarsch, also der
Gemeinde Drage. Sofort nötig ist darum eine Verdichtung hin zu einer mindestens 10
minütigen Taktung. Da die Verbindung bis zum Hamburger Hauptbahnhof gehen und nicht in
Harburg enden sollte, erscheint uns der Umbau zur S-Bahn der sinnvollste Weg zu sein. Eine
reine Taktverdichtung des Metronoms, mit Harburg als Endbahnhof, ist nicht ausreichend.
Bahnverbindung Hamburg-Bergedorf – Geesthacht – Lüneburg
Ergänzend zu dieser Strecke sollte auch bereits eine zweite Schienenverbindung, die in
Hamburgs Osten die Elbe quert, angedacht und ins RROP aufgenommen werden. Diese
Strecke könnte von Lüneburg über Geesthacht an Hamburg-Bergedorf angebunden sein und
Teil einer Ringstrecke um Hamburg sein, die im weiteren Verlauf einen Ring oder Teilring
bildet und die Außenbereiche Hamburgs miteinander verbindet. Eine solche Verbindung fehlt
in Hamburg bisher ganz und sie würde das bestehende, komplett in Richtung Zentrum
ausgerichtete S- und U-Bahnnetz ergänzen und spürbar entlasten. Entlastet würde auch die
bestehende Verbindung von Lüneburg über Harburg. Diese Bahnstrecke wäre bei einer
Elbquerung (Brücke oder Unterführung) in Höhe Geesthacht optimal geeignet, auch die
Elbmarsch besser an den Hamburger ÖPNV anzubinden.
Straßenbau
Der Darstellung zukünftiger Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Bereich des Straßenbaus
müssen wir widersprechen. Die Straße wird nicht mehr so sehr primärer Verkehrsträger sein,
wie dies zurzeit noch der Fall ist. Eine Verlagerung auf andere Verkehrsträger, wie oben
dargestellt, ist alternativlos und sollte vorangetrieben werden. Dies wird durch den Bau neuer
Autobahnen und speziell der A 21 konterkariert. Diese würde im Gegenteil die Zunahme vor
allem von schwerem LKW-Verkehr begünstigen und zu einer enormen Belastung der Region
führen, während die Schifffahrtswege nicht im ausreichenden Maße genutzt würden. Aus
diesem Fall lehnen wir den Bau einer A 21 und auch den im RROP noch nicht dargestellten
Ausbau der A 39 ab und verweisen auf die dargestellten Alternativen.

Pressemitteilung

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