Pressemitteilung zum Bebauungsplan 26 – Am Avendorfer Weg
Pressemitteilung zum Bebauungsplan 26 – Am Avendorfer Weg
Die FREIE WÄHLER Fraktion im Gemeinderat Tespe hat in der Sitzung vom 11.12.2019 den Bebauungsplan 26 „Am Avendorfer Weg“ nach §13 b Bau GB als einzige Fraktion abgelehnt.
Die angespannte Verkehrssituation in der Samtgemeinde Elbmarsch, die nach unserer Auffassung keine Ausweisung weiterer Baugebiete erlaubt, ist einer von vielen Gründen, warum die FREIEN WÄHLER den Bebauungsplan in Tespe ablehnen. So Michael Kühl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Rat der Gemeinde Tespe.
Ein weiterer Grund ist die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ohne vorherige Flächennutzungsplanung mit Beteiligung der Samtgemeinde. Die Samtgemeinde arbeitet zur Zeit an einer Entwicklungsplanung für die gesamte Samtgemeinde und in Tespe werden Entscheidungen vorweg genommen und Tatsachen geschaffen.
Das Plangebiet des Bebauungsplan 26 „Am Avendorfer Weg“, welches als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, erlaubt Immissionsrichtwerte nachts bis 40 dB(A). Zum Schutz des angrenzenden Gewerbegebiets und der dort ansässigen Firmen muss nach unserer Auffassung ein größerer Abstand zwischen dem Gewerbegebiet und der Wohnbebauung geplant werden, um den Betrieb im Gewerbegebiet nicht einzuschränken.
Zudem begrenzt die im Bebauungsplan ausgewiesene Ausgleichsfläche die zukünftige Entwicklung des Gewerbegebietes in Richtung Avendorf.
Die überplanten Flächen beinhalten aus unserer Sicht wertvolle Feuchtwiesen, die für unsere Region bis vor wenigen Jahren noch typisch waren. Der Verlust dieser Flächen ist mit Ausgleichsflächen im sandigen Untergrund mit ein paar Blänken und Tümpeln, nicht auszugleichen. Sie stellen einen wichtigen Lebensraum für diverse Tierarten der Region dar. Diese Wiesen dienen dem Storch u.a. als Nahrungshabitat.
Die Fläche 2628/04/01 Flutrasen zu überbauen, tragen wir ebenfalls nicht mit. Diese Fläche war 2002 im Zuge zu den Untersuchungen zum Bebauungsplan 18 „Untere Osterstücke“ als besonders schützenswert dargestellt und wurde nun einfach mit in die Planungsfläche mit einbezogen.
Weiter kommen auf die Gemeinde nach unseren Informationen Zahlungen an den ursprünglichen Besitzer der Planflächen zu, die weder im Haushalt noch in den bisherigen Informationen zum Bebauungsplan klar dargestellt wurden.
Die Planung beinhaltet Flächen für Gebäude mit 3 Geschossen (2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss). Diese Gebäude tragen zu einer gewissen Verstädterung der örtlichen Bebauung bei und passen nicht wirklich in ein Dorf.
Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Vollgeschossen ist ggf. der Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde anzupassen, da unter Umständen die Ausrüstung der Feuerwehr durch die Samtgemeinde angepasst werden muss, wenn in der Gebäudeplanung kein zweiter Gebäudezugang berücksichtigt ist.
Die FREIE WÄHLER FRAKTION lehnt den Bebauungsplan 26 in der vorgelegten Form ab.
- Die angespannte Verkehrssituation der Samtgemeinde Elbmarsch erlaubt nach unserer Auffassung keine Ausweisung weiterer Baugebiete.
- Das Plangebiet des Bebauungsplan 26 „Am Avendorfer Weg“, welches als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll, erlaubt Immissionsrichtwerte nachts bis 40 dB(A). Zum Schutz des angrenzenden Gewerbegebiets und der dort ansässigen Firmen muss nach unserer Auffassung ein größerer Abstand zwischen dem Gewerbegebiet und der Wohnbebauung geplant werden.
- Die in dem Bebauungsplan ausgewiesene Ausgleichsfläche begrenzt die zukünftige Entwicklung des Gewerbegebietes.
- Die überplanten Flächen beinhalten aus unserer Sicht wertvolle Feuchtwiesen, die für unsere Region bis vor wenigen Jahren noch typisch waren. Der Verlust dieser Flächen ist mit Ausgleichsflächen im sandigen Untergrund mit ein paar Blänken und Tümpeln nicht auszugleichen. Sie stellen einen wichtigen Lebensraum für diverse Tierarten der Region dar.
- Die Fläche 2628/04/01 Flutrasen zu überbauen tragen wir ebenfalls nicht mit.
Auf die Gemeinde kommen nach unseren Informationen Zahlungen an den ursprünglichen Besitzer der Planflächen zu, die weder im Haushalt noch in den bisherigen Informationen zum Bebauungsplan klar dargestellt wurden. - Die Genehmigung von Gebäuden mit 3 Geschossen (2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) tragen wir nicht mit, da wir eine Verstädterung der örtlichen Bebauung ablehnen.
- Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als 2 Vollgeschossen ist ggf. der Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde anzupassen, da unter Umständen eine Drehleiter in der Samtgemeinde stationiert werden muss, wenn in der Gebäudeplanung kein zweiter Gebäudezugang berücksichtigt ist.