Windenergie Samtgemeinde Elbmarsch
Sehr geehrter Herr Landrat Rempe,
wir beantragen zu den nächsten Sitzungen des Bauausschusses, für den Kreisausschuss und den Kreistag den
folgenden
Beschlusstext:
1. Die Kreisverwaltung prüft, inwieweit die sog. Superprivilegierung rechtssicher ist.
2. Die Kreisverwaltung prüft inwieweit das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen, § 2 –
Festlegung von regionalen Teilflächenzielen Sicherstellungsverpflichtung – im Rahmen des
Normenkontrollverfahrens juristisch angreifbar wäre (Nachweis von Abwägungsfehlern).
Begründung:
Das Ausmaß der aktuell vorgeschriebenen Flächenbereitstellung für Windenergieanlagen (Erneuerbare Energien-Gesetzes – EEG 2023) ist hochgradig kritikwürdig und wirft uns mit Blick auf die Energiewende immer weiter zurück.
Unsere Bundesregierung möchte trotzdem an dieser konzeptlosen Planung festhalten und versucht Diese nun auch mit der Androhung einer sogenannten Superprivilegierung durchzudrücken.
Es ist die Frage, ob die Superprivilegierung und das angehängte Landesgesetz zur Steigerung des Ausbaus von
Windenergieanlagen – §2 tatsächlich rechtssicher sind.
Für die Kreistagsgruppe FREIE WÄHLER / Die Basis
Prüfauftrag Superpriviligierung