Rettungswache an die B 404 am Gewerbegebiet Eichholz

Antrag
Betr.: Rettungsbedarfsplan/Rettungsstützpunkt – Samtgemeinde Elbmarsch resp. Marschacht / östlich B 404

Sehr geehrter Herr Landrat Rempe,

nachfolgend erneuern wir unseren Antrag vom 25.01.2018 und senden Ihnen eine Beschlussempfehlung zur Beratung im nächsten Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz und für den nächsten Kreistag.

Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz/der Kreistag des Landkreises Harburg möge beschließen, den Rettungsbedarfsplan fortzuschreiben und einen Standort für einen Rettungsstützpunkt östlich der Bundesstraße B 404 auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch bzw. der Gemeinde Marschacht zu planen und zu bauen. Vorzugsweise mit direktem Zugang zur Bundesstraße B 404, um das Fahrzeug in einem möglichst großen Radius um seinen Standort einsetzen zu können.

Begründung:
Aus den vorgestellten Zahlen im Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz vom 29.08.2019 geht hervor, dass durch die bisher getroffenen Maßnahmen, speziell in der Gemeinde Tespe, keine nennenswerten Verbesserungen der Eintreffzeiten erreicht werden konnten.

Auch die geplante Verlegung des Rettungsstützpunktes um 1,2 km von Drage nach Drennhausen mit einer angenommen Fahrzeitverkürzung von ca. 1 min 20 sek. wird für große Teile der Gemeinde Tespe keine befriedigende Verbesserung der Eintreffzeiten erreicht werden können, da sie von vornherein nicht in 15 min erreicht werden können, selbst wenn der Rettungswagen ohne Zeitverzögerung unmittelbar nach der Alarmierung losfahren würde.

Durch das niedersächsische Rettungsdienstgesetzt mit seiner Eintreffzeit von 15 Minuten bei 95% der Einsätze ist den verantwortlichen Behörden ein „Schlupfloch“ eingeräumt worden, denn durch
die Stationierung der Rettungsmittel werden einzelne Randbezirke des jeweiligen Landkreises zu 5%-Regionen gemacht. Die Auslegung des Gesetzes kann sicher aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Nach unserem Grundgesetz haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Chancengleichheit. Daraus lässt sich ableiten, dass es keine planerisch angelegten Gebiete geben darf, wo die Eintreffzeiten von vornherein nicht erfüllt werden können.

Hinweis: Niedersachsen hat in Bezug auf die Eintreffzeit 15 Minuten in 95% festgelegt. Notfallmediziner fordern Eintreffzeiten kleiner 8 Minuten am Einsatzort.

Antrag

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