Antrag zur Feuerwehrbedarfsplanung
Gruppe Grüne/Piraten und Fraktion Freie Wähler im Rat der Samtgemeinde Elbmarsch
Ulf Riek
Antrag zur Behandlung im Rat der Samtgemeinde Elbmarsch am 20.09.2017, im Samtgemeindeausschuss und im zuständigen Fachausschuss
Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,
der Rat der Samtgemeinde Elbmarsch möge beschließen, einen Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde erarbeiten zu lassen. Hierfür sollte ein externes Planungsbüro beauftragt werden. Für die erforderlichen Kosten sollen 20.000 € in den Haushalt 2018 aufgenommen werden. Wir schlagen vor, den Feuerwehrbedarfsplan als mittel- bis langfristige Planungsgrundlage für die nächsten 20 bis 30 Jahre auszulegen. Der Bedarfsplan soll bindend für die zukünftige Aufstellung der Feuerwehr sein.
Begründung:
Die Freiwilligen Feuerwehren leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Samtgemeinde, dafür müssen die Feuerwehren entsprechend aufgestellt und ausgerüstet sein.
Im Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NbrandSchG, vom 18. Juli 2012, § 2 sind die Aufgaben und Befugnisse der Samtgemeinde geregelt. Der Samtgemeinde obliegt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung auf ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Nach § 2 Abs.1 kann die Samtgemeinde einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.
Der Feuerwehrbedarfsplan ist ein wichtiges Instrument für die Samtgemeinde, um das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die örtlichen Feuerwehren zu gewährleisten, den Verantwortlichen vor Ort die Planungs- und Beschaffungsentscheidungen zu erleichtern bzw. eine Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage zu geben. Der Feuerwehrbedarfsplan soll eine mittel- bis langfristige Planungsgrundlage darstellen um die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren zu sichern.
Der Feuerwehrbedarfsplan soll folgendes beinhalten bzw. berücksichtigen:
1. Durchführung einer Gefährdungsanalyse
2. Durchführung einer Risikoanalyse
3. Betrachtung der örtlichen Strukturen unter Berücksichtigung, dass in den nächsten Jahrzehnten in der Elbmarsch weiterhin mit einem Anstieg der Bevölkerungszahlen zu rechnen ist. Und unter Berücksichtigung der strukturellen Entwicklungen wie der bisherige und weitere Ausbau des Gewerbegebiets Eichholz und mögliche künftige überregionale Verkehrsprojekte Dadurch könnten sich neue Anforderungen an die Größe und Ausstattung der Wehren ergeben.
4. Festlegung der Schutz- und Planungsziele
5. Personalbedarfsberechnung im Alarmdienst unter Berücksichtigung der Problematik der Tagesverfügbarkeit. Weiter ist der bevorstehenden demographischen Wandel in den Planungen zu Berücksichtigen.
6. Ableitung Funktionsbesetzungsplan
7. Standortanalyse und Standortoptimierung unter Berücksichtigung der Gebietsabdeckung der einzelnen Feuerwehren. Dabei gilt es für eventuelle Aus- bzw. Neubauten die optimalen Standorte und Auslegungen zu finden
8. Erstellung von Fahrzeugkonzepten zur Erfüllung der Schutzziele