Antrag zur Rettungsdienst-Versorgung im LK Harburg
Gruppe FDP/FW im Kreistag LK Harburg
Antrag an den Landrat des Landkreis Harburg
Sehr geehrter Herr Landrat Rempe,
nachfolgend senden wir Ihnen eine Beschlussempfehlung zur Beratung im nächsten Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz, am 20.02.18 und für den nächsten Kreistag, am 06.03.2018
Beschlussvorschlag
der Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz/der Kreistag des Landkreises Harburg möge beschließen, den Rettungsbedarfsplan von 2016 fortzuschreiben und einen Standort für einen Rettungsstützpunkt östlich der Bundesstraße B404 auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elbmarsch bzw. der Gemeinde Marschacht zu planen und zu bauen. Vorzugsweise mit direktem Zugang zur Bundesstraße B404, um das Fahrzeug in einem möglichst großen Radius um seinen Standort einsetzen zu können.
Begründung:
Aufgrund vieler Gespräche mit Betroffenen aus der Elbmarsch wurde ersichtlich, dass die maximale Wartezeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens von 15 Minuten häufig überschritten wird. Dieser Sachverhalt lässt darauf schließen, dass der Standort für die Einsatzfahrten in der Elbmarsch falsch gewählt wurde. Der Standort des Rettungsstützpunktes Drage ist exakt so gewählt, dass ein Rettungsfahrzeug die jeweilige Kreisgrenze in Avendorf und Bütlingen nur in der vorgegebenen Eintreffzeit von 15 Minuten erreichen kann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30% überschritten wird. Dies ist ein rechnerisch angenommener Wert, der sich nur bei geringem Verkehrsaufkommen, vorzugsweise nachts, realisieren lässt. In den Zeiten des Berufsverkehrs ist die L217, auf der der RTW aus Drage die Gemeinden Marschacht und Tespe anfährt, derart überlastet, dass auch ein Einsatzfahrzeug nicht mehr zügig vorankommen kann. Die Samtgemeinde Elbmarsch möchte nun Streckenanteile im Verlauf der L217 in den Ortsdurchfahrten Drage und Marschacht auf Tempo 30 reduzieren. Damit ist das bisherige Berechnungsmodell für die genannte Strecke in Bezug auf die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit hinfällig.
Durch das niedersächsische Rettungsdienstgesetzt mit seiner Eintreffzeit von 15 Minuten bei 95% der Einsätze ist den verantwortlichen Behörden ein Schlupfloch eingeräumt worden, denn durch die Stationierung der Rettungsmittel werden einzelne Randbezirke des jeweiligen Landkreises zu 5%-Regionen gemacht. Die Auslegung des Gesetzes kann sicher aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. Nach unserem Grundgesetz haben Alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Chancengleichheit. Daraus lässt sich ableiten, dass es keine planerisch angelegten Gebiete geben darf, wo die Eintreffzeiten von vornherein nicht erfüllt werden können.
Die Angestellten des Rettungsdienstes riskieren bei Ihren Einsatzfahrten über Land ihr Leben. Uns ist bekannt geworden, dass Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h auf Kreisstraßen und Geschwindigkeiten des Notarztwagens auf der Autobahn mit mehr als 170 km/h, auch bei schlechtem Wetter, eher die Regel als die Ausnahme sind. Diese Situation ist dringend abzustellen.
Hinweis: Niedersachsen hat in Bezug auf die Eintreffzeit 15 Minuten in 95% festgelegt. Notfallmediziner fordern Eintreffzeiten kleiner 8 Minuten am Einsatzort.